Flottenbetreuung
Die Hamburgische Kfz Gutachter arbeitet bei Kfz-Schadensgutachten auf Grundlage der Honorarliste des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen.
Die Hamburgische Kfz Gutachter vergütet dem Auftraggeber die Auftragsvergabe, je nach Schadenhöhe, mit 20% des Nettohonorars als Auftragsgutschrift!
Berechungsgrundlage
Gutschrift

Haben Sie Fragen hierzu, dann nehmen Sie Kontakt auf und sprechen uns einfach an!
KontaktBei einem Schadenwert von unter 800,00€ handelt es sich nicht um Gutachten, sondern lediglich um Kostenvoranschläge. Diese werden pauschal mit 20,00€ vergütet.